Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Alle Aufträge werden auf Grund nachstehender Bedingungen angenommen bzw. ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferbedingungen ausdrücklich an. Alle Vereinbarungen, insbesondere mündliche Abmachungen mit Beauftragten des Hauses und telefonische Bestellungen, bedürfen zur Verpflichtung der Lieferfirma deren schriftlicher Bestätigung.

2. Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag für uns erst nach schriftlicher Annahmebestätigung. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Telegramm oder durch Vertreter bedürfen zur Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Bestätigung, die innerhalb von 14 Tagen erfolgen muss.

3. Versand: Der Versand aller Waren erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, auf Rechnung und Gefahr der Käufers.

4. Beanstandungen: sind nur innerhalb 8 Tagen nach Eingang der Ware zulässig. Mängel eines Teiles berechtigen nicht zu Beanstandungen der ganzen Lieferung. Wir haben in jedem Falle das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Gegen Textfehler muß der Auftraggeber sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Die Verantwortung für nicht rechtzeitig reklamierte Textfehler geht an den Auftraggeber über. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.

5. Abweichungen: Handelsübliche oder technische vermeidbare Abweichungen von Muster, Farbe, Beschaffenheit usw. sind gemäß den Bedingungen der Rohstofflieferanten vorbehalten. Bei Anfertigung von Sonderwünschen hinsichtlich der Farbtöne können Reklamationen nicht berücksichtigt werden. Über- und Unterlieferungen von bis zu +/- 10% gelten als Handelsüblich.

6. Bürstenabzüge, Muster und Entwürfe, Impressum: Bürstenabzüge und Ausfallmuster sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als druckreif unterschrieben unverzüglich zurückzusenden. Für übersehene Fehler haftet ausschließlich der Auftraggeber. Verzögerungen in der Rücksendung des druckfertig bestätigten Ausfallmusters bzw. Bürstenabzuges beeinflussen die Lieferzeit. Wir sind berechtigt, alle zur Verfügung gestellten Prägestempel und Unterlagen, soweit diese für das Anbringen des Firmenzeichens nicht 100%ig geeignet sind, ohne vorherige Benachrichtigung auf Kosten des Auftraggebers neu anfertigen zu lassen.

7. Lieferfristen: Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt im eigenen Betrieb oder fremden, von dem die Herstellung abhängig ist, Mangel an Roh – und Hilfsstoffen oder an geschulten Arbeitskräften, auch Verkehrshindernisse, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzuge, so muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen. Für versandfertige Lagerware beträgt die Nachlieferung 14 Tage. Die Nachlieferungsfrist kann nach Ablauf der Lieferfrist gestellt werden und wird von dem Tage an gerechnet, an welchen die schriftliche Mitteilung des Käufers durch Einschreibebrief abgeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

8. Patente und andere Schutzrechte: Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass, sollten wir Artikel nach Zeichnung oder Originalmustern des Bestellers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haften. Sie übernehmen die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

9. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren im Eigentum des Verkäufers. Jede Zahlung des Käufers wird immer auf die älteste noch nicht beglichene Schuld angerechnet. In der Weise, dass der Eigentumsübergang einer Ware erst nach Begleichung aller früheren Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer stattfinden kann. Der Verkäufer ist weiters berechtigt, die Anlieferung jeder bei ihm gekauften Ware so lange zu unterlassen, bis der Käufer seine ganzen im Zeitpunkte der vereinbarten Lieferung dem Verkäufer gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, die auf Grund dieser Eigentumsvorbehaltsklausel oder sonstwie im Eigentum des Verkäufers stehen, ist dem Käufer untersagt. Von einer Pfändung oder anderweitigen Beeinträchtigung der Rechte des Verkäufers durch Dritte hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen. Eine Veräußerung von Waren, die noch auf Grund dieser Klausel oder sonstwie im Eigentum des Verkäufers stehen, außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ist dem Käufer nicht gestattet. Der Verkäufer ist berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn über das Vermögen des Käufers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde, oder der Käufer seine Zahlungen an den Verkäufer faktisch eingestellt hat, oder an seine Gläubiger wegen des Abschlusses eines außergerichtlichen Ausgleichs herangetreten ist. Die Zurücknahme der Ware gilt für sich allein noch nicht als Rücktritt vom Vertrag, sondern hiefür ist noch eine abgesonderte Erklärung des Verkäufers erforderlich.

10. Gegenansprüche irgendwelcher Art darf der Käufer nur nach Vereinbarung aufrechnen.

11. Das Einverständnis mit den vorstehenden Bedingungen gilt als erklärt, falls nicht spätestens 7 Tage nach Empfang unserer Auftragsbestätigung ein schriftlicher Widerspruch seitens des Käufers erfolgt.

12. Aufblasartikel: für billige Aufblasartikel ( bis € 0,5,-) gelten die internationalen Vereinbarungen, wobei 5 % der Menge fehlerhaft sein dürfen.

13. Den Preisen wurden die derzeitigen Wertzollgrenze, Importsteuern, Devisenkurse, Bahn – und Seeraten zugrundegelegt. Eine Änderung derselben bedingt auch eine Änderung der angeführten Preise.

14. Zahlung: Die Zahlung ist 14 Tage nach dem Ausstellungsdatum der Rechnung fällig. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen ab Verfalltag der Rechnung berechnet und sind sofort bar zu zahlen. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Bei Annahme von Wechseln gilt die Zahlung erst mit deren Einlösung als erfolgt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden 4 % über den bankmäßigen Zinsen in Anrechnung gebracht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für Lieferungen und Zahlungen für beide Vertragspartner Grimmenstein bzw. das Handelsgericht Wiener Neustadt.

15. Sonstiges: Etwaige Sondervereinbarungen, z. B. durch Mitarbeiter des Außendienstes, sind für uns nur dann bindend, wenn sie firmenmäßig ( Auftragsbestätigung) bestätigt werden.

16. Frühere Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

17. Mehrwertsteuer: Die gesetzliche Mehrwertsteuer von 20 % bzw. die gesetzliche Mehrwertsteuer artikelbezogen, wie zum Beispiel 10 % bei Lebensmittel werden den Beträgen noch hinzugerechnet.

18. ARA: Die Entsorgungsabgabe in Höhe von 0,5% des Warenwertes wird dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.

19. Verpackung: Die Verpackungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand ebenfalls dem Rechnungsbetrag hinzugerechnet.